Veranstaltungsordnung

Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH für die expopharm

 

1. Die Veranstaltungsordnung gilt für sämtliche Bereiche des Messegeländes soweit sie für die Dauer der expopharm 2022 genutzt werden, d. h. für alle Hallen, das Freigelände sowie für sämtliche Gebäude und Grundstücksflächen, die der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH vorübergehend überlassen worden sind. Sie gilt für alle Personen, die das Messegelände im vorgenannten Sinne betreten oder sich dort aufhalten.

2. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, den Zutritt zur expopharm – insbesondere zu den Hallen – für Aussteller, Besucher und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, z. B. die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren. Die Hallen und sonstigen Veranstaltungsbereiche dürfen nur mit einem gültigen Eintrittsausweis betreten werden. Der Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Abweichende Zutrittsregelungen – insbesondere für Aussteller und im Bereich des Messegeländes tätige Unternehmen – bleiben hiervon unberührt.

3. Mitarbeiter der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder der von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH beauftragten Bewachungsunternehmen, die sich als solche ausweisen können, sind berechtigt, Ausweiskontrollen auf der expopharm durchzuführen. Personen, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden, ein sonstiges Zutrittsrecht nicht nachweisen können oder sich in sonstiger Weise unberechtigt auf dem für die Durchführung der expopharm genutzten Gelände aufhalten, haben unverzüglich die expopharm zu verlassen.

4. Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH wegen zu vertretender Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die durch Aussteller, Besucher oder sonstige Dritte in das Messegelände eingebracht werden. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt eintreten.

5. Nicht gestattet ist jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, den Auf- und Abbau zu stören oder in sonstiger Weise gegen die Interessen der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH zu verstoßen, insbesondere
– jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Messegelände während der Veranstaltung expopharm – insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich
– das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art; das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Publikationen im Wege von Postwurfsendungen oder in vergleichbarer Weise von der Deutschen Post AG oder ähnlichen Unternehmen und Einrichtungen verteilt werden
– das Mitführen von Waffen und sonstigen meldepflichtigen Gegenständen, von Gefahrstoffen etc.

6. Das Fotografieren, Filmen, Herstellen von Video-Aufnahmen, Zeichnen, Malen usw. zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und – soweit es um Messestände oder Produkte der Aussteller oder sonstiger Dritte oder um Personen geht – der vorherigen schriftlichen Genehmigung des jeweils betroffenen Rechtsinhabers. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, hierzu weitergehende Regelungen aufzustellen.

7. Während der Veranstaltung werden durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien und Film-/Videoaufnahmen zur Bewerbung der Veranstaltung und für die weitere Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH angefertigt. Die Fotos und Film-/Videoaufnahmen können sowohl auf den Internetseiten, als auch im Rahmen von Druckerzeugnissen und weiteren Werbemedien von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH veröffentlicht werden.

Alle Personen, die das für die Durchführung der expopharm genutzte Messegelände betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich des genutzten Messegeländes hingewiesen. Durch das Betreten der expopharm erkennen die Besucher diese Hinweise und unsere weiteren Datenschutzbestimmungen an. Darüber hinaus können die Fotografien und Film-/Videoaufnahmen aufgrund des berechtigten Interesses (Bewerbung der Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung) von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise (Verantwortliche Stelle, Ihre Rechte) hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen des Eintrittskartenshops für die expopharm 2022.

Soweit durch Mitarbeiter der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder von Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des für die expopharm genutzten Messegeländes zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt werden, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.

8. Umfragen, statistische Erhebungen sowie vergleichbare Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH.

9. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, den Betrieb von Sende- und Empfangsgeräten auf dem Messegelände einschränkend zu regeln.

10. Ausstellungsgüter, Standinventar oder Teile von Standeinrichtungen sowie ähnliche Gegenstände dürfen nur bei Nachweis der Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Eigentümers/Besitzers innerhalb der Messehallen transportiert oder aus dem Messegelände befördert werden.

11. Innerhalb des Messegeländes gefundene Gegenstände sind im Fundbüro abzugeben. Verlorene Gegenstände können dort abgeholt werden.

Abschließende Regelungen:
‍Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Bestimmungen der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist diese berechtigt, eine Verweisung von der Veranstaltung auszusprechen. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der laufenden Veranstaltung oder von der Teilnahme an künftigen Veranstaltungen führen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird durch die in dieser Hausordnung genannten Maßnahmen nicht ausgeschlossen.
Stand: Juli 2020