Wie viele Personen dürfen auf meinen Stand?
Die Avoxa Mediengruppe gibt keine maximalen Personenzahlen für Stände vor. Maßgeblich ist, dass die anwesenden Personen den Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einhalten können.
Die Avoxa Mediengruppe gibt keine maximalen Personenzahlen für Stände vor. Maßgeblich ist, dass die anwesenden Personen den Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einhalten können.
Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Hygiene- und Infektionsschutzstandards auf Ihrem Stand umgesetzt werden.
Das Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.) hat in Zusammenarbeit mit dem FAMAB eine Handlungsempfehlung zur Veranstaltungssicherheit im Kontext von COVID-19 herausgegeben. Diese ist auf der Seite des FAMAB unter diesem Direktlink abrufbar. Auf der Seite der Messe München gibt es weitere Hinweise und eine Checkliste für Aussteller.
Hier finden Sie Informationen zum Hygienekonzept.
Sie dürfen auf Ihrem Stand Touchscreens benutzen. Diese sind in kurzen Zeitabständen regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen. Sie müssen sich vorab anhand der Gerätebeschreibungen über die Verträglichkeit der Oberflächen mit dem zu verwendenden Reinigungsmittel vergewissern.
Die Avoxa Mediengruppe empfiehlt Ihnen bei der Verteilung von Materialien das Tragen von Handschuhen. Dies ist jedoch keine Vorschrift.
Ein einmal angefasstes Produkt, darf nicht zurückgelegt oder zurückgegeben werden. Sie haben für eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit zu sorgen.
Das Desinfektionsmittel verbleibt in den vom Hersteller gekennzeichneten Gebinde. Ein Umfüllen von brennbaren Flüssigkeiten, ist auf dem Messegelände zu unterbleiben. Die Lagermenge für brennbare Flüssigkeiten ist auf 0,5 l / qm Standfläche begrenzt. Die Avoxa Mediengruppe geht während Corona davon aus, dass an Ihren Ständen entsprechende Flüssigkeiten vorzufinden sind und verzichtet auf eine Anzeige. Die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels wird vom Hersteller angegeben (mindestens begrenzt viruzid).
Für Standpersonal und Besucher sind Desinfektionsmittelspender in ausreichender Anzahl bereitzustellen und regelmäßig mit Handdesinfektionsmittel nachzufüllen (z.B. in Zutritts-, Gastro- oder Besprechungsbereichen).
Auf den Ausstellungsständen übernehmen Sie die eigenverantwortliche Umsetzung. Die Einhaltung der Maßnahmen auf dem Gelände wird durch die Avoxa Mediengruppe, die Messe München und ihre Dienstleister überwacht.
Sie können von Ihrer Teilnahme nach der Standanmeldung zurücktreten. Diese werden nicht vor dem 1. März 2022 versendet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir Ihnen bei Rücktritt von der Standanmeldung den Beteiligungspreis für die Standfläche und das Besucher-Promotion-Paket sowie die anteiligen Energiekosten nicht in Rechnung stellen. Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich. Nach Erhalt der Zulassung beträgt die Rücktrittsgebühr 1.800 EUR zuzüglich der im Veranstaltungsjahr geltenden Umsatzsteuer pro Stand.
zu zahlen.
Bei einer Absage der expopharm durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn werden keine Beteiligungsbeträge für Standflächen oder Komplettständen in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte Beträge werden durch den Veranstalter zurückerstattet.
Sobald Sie die Zulassung erhalten haben, sind Sie verpflichtet, den Beteiligungspreis in voller Höhe zu zahlen.
Aufgrund des Veranstaltungstermins im Herbst 2022, sind wir zuversichtlich, dass die expopharm 2022 stattfinden wird. Wir prüfen behördliche Auflagen kontinuierlich und geben daraus resultierende Informationen zeitnah an unsere Aussteller und Messebesucher weiter.
Nach den aktuellen Regelungen der Behörden und Vorgaben der Messe München gibt es keine Einschränkungen. Die Avoxa Mediengruppe stellt über das eingesetzte Einlasssystem sicher, dass ein Besuchermaximum zu keinem Zeitpunkt überschritten wird um die Sicherheit und Gesundheit der Besucher, Aussteller, Referenten und Dienstleistern nicht zu gefährden.
Bei Leistungen, die bei Dritten in Auftrag gegeben wurden, gelten ausschließlich die Bedingungen zwischen den jeweiligen Vertragsparteien. Die Avoxa Mediengruppe erstattet diese Kosten nicht.