Die Apotheken fordern, dass die Botendienstpauschale für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf alle erstattungsfähigen Mittel, die durch die Apotheken auf Kassenrezept (GKV) abgegeben werden, ausgeweitet werden. Eine Mehrheit der Delegierten beim DAT sprach sich heute dafür aus.
Zudem sei diese Aufwandsentschädigung regelmäßig bei Überschreiten eines bestimmten Prozentsatzes einer geeigneten Kenngröße automatisch anzupassen und dieses Vorgehen gesetzlich zu verankern, heißt es in einem Leitantrag, der die Anträge des Thüringer Apothekerverbands und der Berliner Apothekerkammer bündelt. Hier weiterlesen…