Cannabidiol (CBD) ist als Fertigarzneimittel verschreibungspflichtig, als Phytopharmaka-Inhaltsstoff ein Betäubungsmittel und in Kosmetika freiverkäuflich. Wie die Apotheke hier den Überblick behalten kann und was rechtlich zu beachten ist, erklärte Apotheker Sven Lobeda vom Deutschen Zentrum für Medizinal-Cannabis (DZMC) bei einem Vortrag in der Pharma-World auf der Expopharm.
CBD ist als Reinsubstanz für Rezepturen und als Fertigarzneimittel (Epidyolex®) verschreibungspflichtig, Phytopharmaka wie Cannabisblüten und auch CBD-Extrakte sind dagegen Betäubungsmittel (BTM). Hier weiterlesen…