Kassenabschlag abschaffen? Notdienstgebühr erhöhen? Hierzu diskutierten die Delegierten bei der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags (DAT) heute länger. Einen neuen Anlauf, den Warnhinweis für Arzneimittel zu ändern, gab es per Ad-hoc-Antrag, der mit klarer Mehrheit angenommen wurde.

Mit der aktuellen Formulierung des Pflichthinweises zur Arzneimittelwerbung sind die Apotheken unzufrieden, seit diese im Dezember 2023 erneuert wurde. Statt der Formulierung »…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« heißt es seitdem: »…und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke«. Die Formulierung im Heilmittelwerbegesetz war mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) neu gefasst worden und sollte das generische Maskulinum ersetzen, das den Warnhinweis mehr als 30 Jahre geprägt hatte. Hier weiterlesen…