Blüten, Extrakte, Fertigarzneimittel: Die Fülle von Cannabisprodukten, die Ärzte ihren Patienten verordnen können, ist groß. Vor allem beim Einsatz von Rezepturen gibt es dabei einiges zu beachten, wie in der Pharmaworld bei der Expopharm deutlich wurde.

Cannabis ist definitiv kein Arzneimittel wie jedes andere. Eine Besonderheit ist etwa, dass die Anwendung in den meisten Fällen ohne eine bestehende Zulassung erfolgt – sieht man einmal von den wenigen Indikationen ab, in denen zugelassene Fertigarzneimittel existieren. Außerdem ist Cannabis nicht gleich Cannabis: Blüten und Extrakte haben je nach Sorte stark abweichende Gehalte der verschiedenen Inhaltsstoffe und wie viel davon letztlich beim Patienten ankommt, hängt auch noch von der Art der Anwendung ab. Für Anhänger eines rationalen Arzneimitteleinsatzes ist das eine sehr unbefriedigende Situation. Weiterlesen…

Erschienen auf www.pharmazeutische-zeitung.de, 15.09.2022, Annette Rößler