In einem Antrag fordern die Delegierten des Deutschen Apothekertags, § 11 des Apothekengesetzes (ApoG) zu reformieren. Es sollen klarere Regeln geschaffen werden, die den Apotheken verlässlich aufzeigen, was erlaubt oder verboten ist.
In einem Antrag des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) wird gefordert, § 11 des Apothekengesetzes (ApoG) zu reformieren. Der Paragraf regelt das sogenannte Zuweisungsverbot. Konkret soll geändert werden, dass kein Verstoß gegen das Verbot der Patientenvermittlung vorliegt, wenn ein klarer Wille der Patienten besteht, und ein berechtigtes Interesse an der Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arzt für die Heilbehandlung gegeben ist. Hier weiterlesen…