Defekturarzneimittel müssen vor der Freigabe entsprechend geprüft werden. Aber welche Prüfungen eignen sich für welche Defektur? Professor Dr. Rolf Daniels von der Universität Tübingen erläuterte bei seinem Vortrag in der Pharmaworld auf der Expopharm, worauf Apotheken bei der Defekturprüfung achten müssen.

»Die Defektur ist tot«: Das hätten manche Kritiker nach der Aktualisierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Jahr 2012 prophezeit, erinnerte sich Professor Dr. Rolf Daniels, Universität Tübingen. Denn seither ist für jedes in der Apotheke hergestellte Arzneimittel eine schriftliche Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll erforderlich. Bei Defekturarzneimitteln müssen zusätzlich eine schriftliche Prüfanweisung und ein Prüfprotokoll vorliegen. Natürliche bedeutete das einen erhöhten Aufwand für die Apotheken. »Letztendlich ist es aber nachvollziehbar. Es geht darum, dass der Patient ein Arzneimittel bekommt, dessen Qualität sichergestellt ist – unabhängig davon, wer es hergestellt hat«, verdeutlichte der Pharmazeutische Technologe. …Hier weiterlesen

Erschienen auf ptaforum.pharmazeutische-zeitung.de, 20.09.2022, Verena Schmidt