Soll die Dauer der Famulatur bei acht Wochen bleiben? Nach intensiver Diskussion und zwei Geschäftsordnungsanträgen kam es zur Abstimmung: Nein!

Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) hatte den Antrag gestellt, dass die Hauptversammlung den Gesetz- und Verordnungsgeber auffordern möge, »bei der Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker an der Dauer der Famulatur festzuhalten. Ferner soll es Studierenden ermöglicht werden, die Famulatur bereits vor dem ersten Semester zu absolvieren.« In Analogie zum PTA-Praktikum solle die Bundesapothekerkammer (BAK) vom Verordnungsgeber ermächtigt werden, Vorgaben für die praktische Durchführung der Famulatur zu machen. Hier weiterlesen…