Eigenständige werbliche Aktivitäten jeglicher Art, bspw. das Verteilern von Flyern/Produkten oder die Präsentation eines Maskottchens, außerhalb der zugeteilten Standfläche (z. B. in den Hallengängen oder anderen Orten des Messegeländes) sind nicht erlaubt. Avoxa kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Messeverbote sowie Abänderung verlangen.
Unter Werbeservices finden Sie Möglichkeiten und Ansprechpartner für Marketingmaßnahmen außerhalb Ihres Messestandes, wie z.B. Werbeflächen auf dem Messegelände.