Die maximal zulässige Aufbauhöhe ist auf 6 m festgesetzt, soweit die Höhe der Hallendecke und eventuell vorhandene feste Einbauten dies zulassen.
Weitere Bestimmungen zum Standbau sind in den Technischen Richtlinien der Messe München enthalten.
Die maximal zulässige Aufbauhöhe ist auf 6 m festgesetzt, soweit die Höhe der Hallendecke und eventuell vorhandene feste Einbauten dies zulassen.
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